
Sauber durch die 44. BImSchV
Wo die Feuerung bleiben kann, kümmern wir uns um den Staub.
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Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2028 gelten für bestimmte bestehende Holz- und Biomassefeuerungen neue Anforderungen der 44. BImSchV an die Staubemissionen. Die Verordnung regelt die Emissionen mittelgrosser Feuerungsanlagen und legt dafür entsprechende Grenzwerte fest. Für bestehende Anlagen von 1 bis < 5 MW gilt grundsätzlich ein Grenzwert von 35 mg/m³ Gesamtstaub bei 6 Vol.-% O₂. Für bestimmte Bestandsanlagen, die bereits am 20. Juni 2019 mit einem filternden oder elektrostatischen Abscheider ausgerüstet waren, gilt eine Sonderregelung von 50 mg/m³.
Entscheidend ist also nicht allein, ob Ihre Anlage betroffen ist, sondern welcher Grenzwert für Ihre Feuerung gilt – und ob sie diesen bereits einhält.
*Brennstoffprüfung nach 44. BImSchV: Naturbelassenes Holz (A I) kann grundsätzlich ohne weitergehende Detailprüfung berücksichtigt werden. Holzabfälle ausserhalb A I sowie Altholz der Kategorien A II, A III, A IV und sonstige Biomasse-/Holzabfälle bedürfen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und der daraus resultierenden Anforderungen nach 44. BImSchV.
1 bis < 5 MW
In diesem Leistungsbereich werden die Anforderungen für Holzfeuerungen relevant.
01.01.2028
Ab diesem Datum greifen die neuen Anforderungen für die betroffenen Bestandsanlagen.
35 mg/m³
Gilt für Anlagen ohne Abscheider mit naturbelassenem Holz* als Brennstoff.
50 mg/m³
Gilt für Bestandsanlagen, die am 20.06.2019 bereits mit einem Abscheider ausgerüstet waren und naturbelassenes Holz* als Brennstoff nutzen.
6 Vol.-% O₂
Auf diesen Sauerstoffgehalt werden die Grenzwerte bezogen.
*Brennstoffprüfung nach 44. BImSchV: Naturbelassenes Holz (A I) kann grundsätzlich ohne weitergehende Detailprüfung berücksichtigt werden. Holzabfälle ausserhalb A I sowie Altholz der Kategorien A II, A III, A IV und sonstige Biomasse-/Holzabfälle bedürfen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und der daraus resultierenden Anforderungen nach 44. BImSchV.
Nachrüsten statt austauschen
Nicht jede bestehende Holzfeuerung muss nachgerüstet werden. Hält Ihre Anlage den für sie geltenden Staubgrenzwert bereits ein, besteht hinsichtlich der Staubabscheidung möglicherweise kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Liegt der Staubwert darüber, muss deshalb aber nicht gleich die gesamte Feuerung ersetzt werden. Ist der bestehende Kessel technisch weiterhin in gutem Zustand, ist die gezielte Nachrüstung der Staubabscheidung eine sinnvolle Alternative.
Hier kommen wir ins Spiel: Meisterfilter entwickelt Elektrofilter speziell für die flexible Integration in bestehende Anlagen. Unsere Lösungen werden auf die technischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt - von der benötigten Leistung bis zur vorhandenen Einbausituation.
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Wir passen uns Ihrer Anlage an. Nicht umgekehrt.

Modular & skalierbar
Der modulare Aufbau ermöglicht Filterlösungen für unterschiedliche Feuerungsleistungen und Anlagenkonfigurationen.

Flexibel auch bei wenig Platz
Individuelle Lösungen ermöglichen die Integration auch in enge Heizräume und anspruchsvolle Einbausituationen – oftmals ohne grössere bauliche Veränderungen.

20 Jahre Filtererfahrung
Mit starkem Service-Team und eigener Niederlassung in Deutschland begleiten wir unsere Kunden von der Planung bis zum laufenden Betrieb.
Gut zu wissen
Grundsätzlich kann eine Nachrüstung bei Feuerungsanlagen unterschiedlicher Hersteller möglich sein. Entscheidend sind Leistung, Abgasführung, Platzverhältnisse und die vorhandene Anlagenkonfiguration. Deshalb betrachten wir jede Anlage individuell.
Der Elektrofilter wird in die bestehende Abgasführung integriert. Durch den modularen Aufbau unserer Systeme können wir die Filterlösung flexibel an die vorhandene Einbausituation anpassen, auch bei begrenzten Platzverhältnissen.
Nicht zwingend. Ziel ist es, die bestehende Wärmeerzeugung möglichst weiter zu nutzen und die erforderliche Staubabscheidung gezielt zu ergänzen. Welche Anpassungen notwendig sind, hängt von der jeweiligen Anlage ab.
Hilfreich sind Angaben zur Feuerungswärmeleistung, zur bestehenden Staubabscheidung und, falls vorhanden, aktuelle Emissionsmessungen. Auch Fotos, Pläne oder Informationen zur Abgasführung können bei der ersten Beurteilung helfen.
